IGeltungsbereich
Für wen diese Bedingungen gelten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Grantifex-Plattform — ausschließlich für Unternehmen und die öffentliche Hand.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „Grantifex" zwischen Tom Ludwig, Einzelunternehmer (selbstständiger Gewerbetreibender), An der Alche 5, 57072 Siegen, Deutschland („Anbieter") und seinen Kunden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen — nicht an Verbraucher.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen — insbesondere Enterprise-Verträge — gehen diesen AGB vor.
IIVertragsgegenstand
Was Grantifex bereitstellt.
Gehostete Fördermittel-Verwaltung als Dienstleistung — inklusive klar begrenzter KI-Optionen und vollwertiger Demo-Instanzen.
Der Anbieter stellt dem Kunden die Fördermittel-Management-Plattform Grantifex als gehostete Instanz über das Internet bereit (SaaS). Funktionsumfang, Leistungs-Limits und Tier-Zuschnitt ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung auf der Seite Preise.
Zusatzoptionen (Add-ons) — etwa zusätzliche Calls, Speicher, Antragskontingente oder KI-Funktionen — können hinzugebucht werden und werden ab Buchung anteilig berechnet.
KI-Funktionen sind ausschließlich assistierend ausgelegt: Sie erzeugen Hinweise, Zusammenfassungen und Entwürfe, treffen aber keine Entscheidungen. Die fachliche und rechtliche Verantwortung für alle Förderentscheidungen verbleibt beim Kunden. Die KI-Verarbeitung erfolgt auf Infrastruktur in der EU und nur nach Aktivierung durch den Kunden (Opt-in je Programm). Demo-Instanzen enthalten keine KI-Funktionen.
Demo-Instanzen sind vollwertige Grantifex-Instanzen mit einer Laufzeit von 14 Tagen zur Evaluierung mit Testdaten. Bei Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags wird die Demo-Instanz nahtlos als Kundeninstanz weitergeführt; ohne Vertragsschluss wird sie nach Ablauf gesperrt und nach einer Karenzfrist von 30 Tagen endgültig gelöscht.
Die zugrunde liegende Erweiterung „grants" ist freie Software unter der AGPL-3.0-or-later (siehe Lizenz). Diese AGB regeln die Bereitstellung als Dienstleistung, nicht die Lizenz am Quellcode.
IIIVertragsschluss und Laufzeit
Wie der Vertrag zustande kommt — und wie er endet.
Monatlich kündbar oder im Jahresvertrag. Demos enden automatisch.
Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder durch Freischaltung der Instanz zustande. Die Bereitstellung einer Demo-Instanz begründet noch kein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis; sie endet automatisch nach 14 Tagen.
Verträge mit monatlicher Abrechnung laufen auf unbestimmte Zeit und sind für beide Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Abrechnungsmonats kündbar. Verträge mit jährlicher Abrechnung haben eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich um jeweils zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform; E-Mail genügt.
IVPreise und Zahlung
Rechnung im Voraus, transparente Preisänderungen.
Alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer. Preiserhöhungen mit Vorlauf und Sonderkündigungsrecht.
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise; alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung, im Voraus je Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr). Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens drei Monate im Voraus in Textform an. Erhöht sich der Preis, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist den Zugang zur Instanz vorübergehend sperren; die Daten des Kunden bleiben während der Sperre erhalten.
VVerfügbarkeit und Pflichten
Ehrliche Verfügbarkeit, klare Mitwirkung.
99,5 % Verfügbarkeitsziel im Monatsmittel. Garantierte SLAs gibt es im Enterprise-Vertrag.
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel an (Verfügbarkeitsziel, gemessen am Übergabepunkt der Hosting-Infrastruktur). Geplante Wartungsfenster — nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten und mindestens 48 Stunden vorher angekündigt — sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters gelten nicht als Nichtverfügbarkeit. Eine garantierte Verfügbarkeit (SLA) wird ausschließlich in Enterprise-Verträgen vereinbart.
Support erfolgt werktags (Montag bis Freitag) per E-Mail; Reaktionszeiten je Tier gemäß Leistungsbeschreibung.
Der Kunde (a) hält Zugangsdaten geheim und sorgt für sichere Passwörter seiner Nutzerinnen und Nutzer, (b) stellt keine rechtswidrigen Inhalte ein und nutzt die Plattform nicht missbräuchlich, (c) gibt in Demo-Instanzen keine echten personenbezogenen Daten ein, (d) bleibt für Inhalte, Formulare und Förderentscheidungen in seiner Instanz verantwortlich. Bei schwerwiegenden Verstößen kann der Anbieter die Instanz nach vorheriger Ankündigung sperren.
VIDaten, AVV und Export
Ihre Daten gehören Ihnen — vertraglich zugesichert.
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, kostenloser Vollexport, definierte Löschfristen.
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (siehe Auftragsverarbeitung); dieser ist Bestandteil jedes Produktivvertrags. Die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist dort einsehbar.
Export-Zusage: Der Kunde kann jederzeit sowie bei Vertragsende einen vollständigen Export seiner Daten verlangen — Datenbankinhalte und hochgeladene Dateien in offenen, maschinenlesbaren Formaten (insbesondere CSV/JSON sowie Originaldateien als ZIP). Der Export ist im Leistungsumfang enthalten und kostenfrei.
Nach Vertragsende hält der Anbieter die Instanz 30 Tage gesperrt vor (Karenzfrist) und löscht sie anschließend endgültig, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Tägliche Backups werden verschlüsselt auf Infrastruktur in Deutschland gespeichert.
VIIHaftung
Wofür wir einstehen — und wo die Grenzen liegen.
Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden; im Übrigen klar begrenzt.
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang übernommener Garantien.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf —, begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Summe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte.
Für Datenverlust haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung der Daten aus den vertragsgemäß vom Anbieter erstellten Backups erforderlich ist.
Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Ansprüche nach diesem Abschnitt verjähren in zwölf Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn; dies gilt nicht in den Fällen unbeschränkter Haftung.
VIIISchlussbestimmungen
Deutsches Recht, Gerichtsstand Siegen.
Was sonst noch gilt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Siegen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Änderungen dieser AGB kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Ankündigung, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin. Im Fall des Widerspruchs läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 13. Juni 2026.